News:
Ab 2025 bieten wir eine Viedeosprechstunde an. Es ist jedoch nur für Patienten möglich, die schon mindestens einmal uns persönlicht besucht haben. Eine Erstuntersuchung und Anamnese ist es aus rechtlichen Gründen vorgeschrieben und damit unumgänglich. Der Telefontermin wird nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker abgerechnet.